SC-Etiketten aus Oldenburg/Metjendorf druckt Etiketten jeglicher Art.

Verkaufs- und Lieferbedingungen der SC-Etiketten GmbH

I. Angebote

1. Unsere Angebote gelten nur für den jeweiligen Bedarfsfall und haben nur eine ange-messene Frist Gültigkeit.

2. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und ähnlichen Unterlagen behalten wir unsEigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder verviel-fältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.

II. Aufträge

1. Von erteilten Aufträgen kann der Besteller nur gegen Vergütung der entstandenen Ko-sten entbunden werden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von unsschriftlich bestätigt worden ist. Telefonische, telegrafische oder mündliche Bestellung,sowie Ergänzungen, Abänderungen usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schrift-lichen Bestätigung. Wir behalten uns technisch bedingte Änderungen der bestätigtenAusführung bei entsprechend schriftlicher Benachrichtigung des Kunden vor.

2. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der Bestellmenge behalten wir uns vor.

3. Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungenin Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Sollte trotzdem sich bei einem Rechtsstreit eineHaftung für uns ergeben, so ist der Besteller verpflichtet, uns von jeglichen Kosten frei-zuhalten.

III. Lieferung

1. Die von uns genannte Lieferzeit ist als annähernd zu betrachten und beginnt erst, nach-dem sämtliche Einzelheiten der Ausführungen klargestellt und beide Teile über die Be-dingungen des Geschäftsabschlusses einig geworden sind.

2. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unserer Macht liegen, z. B. Betriebsstö-rungen, verspätete Leistungen von Zulieferern usw., verlängern die Lieferzeit.

3. Teillieferungen behalten wir uns vor.

4. Verzugsstrafen oder Schadensersatzansprüche für verzögerte Lieferungen
sind ausgeschlossen.

IV. Preise

Die Preise gelten in Euro ab Werk, ausschließlich Verpackung. Verpackung wird zum Selbst-kostenpreis berechnet.
Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, bzw. die Prei-se entsprechend der Auftragsbestätigung.

V. Zahlung

Falls in unseren Angeboten oder Bestellungsannahmen keine besonderen Zahlungsbe-dingungen festgelegt wurden, gilt folgendes:

1. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart, zahlbar innerhalb 21 Tagenab Rechnungsdatum netto, innerhalb 8 Tagen abzüglich 2% Skonto. Bei verspäteterZahlung, auch im Falle der Stundung, werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von5% über dem jeweiligen amtlichen Diskontsatz angerechnet, ohne dass es einer Inver-zugsetzung bedarf. Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet.

2. Zahlungen sind frei unserer Zahlstelle zu leisten. Die Zurückhaltung der Zahlungen oderdie Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.

3. Falls wir uns zur Annahme von Wechseln, Schecks oder Forderungsabtretungen bereiterklären, erfolgt die Annahme nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungs-Statt; die Kostender Diskontierung für Wechsel und der Einziehung trägt der Besteller.

4. Bei Zahlungseinstellung, Nachsuchung eines Vergleichs oder Moratoriums durch denBesteller wird unsere gesamte Forderung sofort zur Zahlung fällig und zwar auch inso-weit, als Stundung gewährt wurde oder Wechsel, Schecks oder Forderungsabtretungenangenommen wurden.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen An-sprüche gegen den Besteller sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware imZusammenhang stehen, erfüllt sind.

2. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware)im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alleForderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbe-haltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert, oder ob sie mit einem Grund-stück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiter-veräußert, oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbun-den, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischendem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.

3. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt.Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch ver-pflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Ge-brauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.

4. Verarbeitung und Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß§ 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.

5. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet,so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verar-beitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlosfür uns verwahren.

6. Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichensind, um mehr als 20 % übersteigt.

7. Nehmen wir Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, besteht unser Eigentumsvorbehaltsolange fort, bis feststeht, dass wir aus diesen Wechseln nicht mehr in Anspruch ge-nommen werden können. Aufgrund der abgetretenen Forderung beim Besteller eingehende Wechsel werden hiermit an uns abgetreten und indossiert. Der Besteller verwahrtdie indossierten Wechsel für uns.

VII. Versand/Gefahrenübergang

1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, letzteres trifft auch zu,wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Transportversicherung erfolgt nur aufWeisung und Kosten des Bestellers.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, sogeht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

3. Ist die Bestellung mit besonderen Gütevorschriften verbunden, so hat die Abnahmedurch den Käufer in unserem Werk sofort nach Meldung der Versandbereitschaft zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die Abnahme, so gilt die Ware mit dem Verlassen des Lie-ferwerkes oder des Lagers als bedingungsgemäß geliefert.

VIII. Beanstandungen

Beanstandungen sind nur innerhalb drei Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Mängel ei-nes Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Eskann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Der Liefe-rant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Minderung ist der Höhenach auf den Betrag beschränkt, der für den mangelhaften Teil der Lieferung berechnet ist.Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nurdann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb vonvier Wochen, nachdem die Ware den Lieferanten verlassen hat, bei demselben eintrifft.

IX. Prüfung

Korrekturabzüge, Fotoabzüge. Retuschen, Zeichnungen, Entwürfe, Stanzkonturen, Muster-filme, Einteilungsbogen, Lichtpausen, Probedrucke, Fotokopien aus Bildausschnitten, Verkleinerungs- oder Projektionsverhältnisse sowie sich daraus ergebende Relationen der Bild-maße und Bildschnittüberfüllungen sind vom Auftraggeber sofort zu überprüfen. Der Liefe-rant haftet nicht für vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten übersehene Fehler undderen Folgen. Mündlich und durch Fernsprecher aufgegebene Änderungen und Korrekturenbedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Geringfügige Abweichungenvom Original gelten bei Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht als Grund für eine Be-anstandung. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von dem Lieferanteninfolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von derDruckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrektur,nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend. Die Haftung der Reproduktionsanstalt erstreckt sich nur auf die von ihr verursachten Fehlerund Schäden an den von ihr hergestellten Filmen, Klischees, Matern usw.; nicht aber auf dieFolgeschäden wie verdruckte Auflagen, Maschinenstillstandszeiten, Wertminderung von An-zeigen usw.Dem Auftraggeber bzw. weiterverarbeitenden Betrieb obliegt die Pflicht, sich von der Rich-tigkeit der gelieferten Ware vor der Weiterverarbeitung zu überzeugen.

X. Vorarbeiten

Skizzen, Entwürfe, Retuschen sowie fotografische Aufnahmen und Muster werden berech-net, auch wenn ein Auftrag zur Herstellung von Reproduktionen oder Druckplatten nicht er-teilt wird.XI. UrheberrechtDas Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigungen eigenen Originalklischees und dgl.in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck bleiben vorbehaltlich ausdrücklicheranderweitiger Regelung dem Lieferanten. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung al-ler Druckstöcke trägt der Auftraggeber allein die Verantwortung. Maschinenplatten, Matern,Lithographien, Kopiervorlagen (Negative und Diapositive auf Film oder Glas) und derglei-chen bleiben Eigentum des Lieferanten, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt wer-den.

XII. Versicherungen

Wenn die vom Lieferanten übergebenen Manuskripte, Originale, Materialien oder sonstigeneingebrachten Sachen gegen versicherbare Schäden oder jede andere Gefahr versichertwerden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kannnur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

XIII. Aufbewahrung

von Druckplatten, Montagen, Kopierfilmen oder Farbauszügen aller Art nach Auftragserledi-gung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung oder Übernahme des Lagerrisikos und istbesonders zu vergüten. Die dem Lieferanten gehörenden und bei ihm verbleibenden Originalfilme (Mutterfilme) werden im Höchstfall bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn nicht an-derweitig besondere Vereinbarungen getroffen sind.

XIV. Nebenabreden

Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

XV. Rücktritt vom Vertrag

Bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse im Sinne von Ziff. III Abs. 1 3 und Ziff. V Abs. 4dieser Verkaufs und Lieferbedingungen und bei Bekanntwerden von Tatsachen, aus denenauf eine ungünstige Vermögenslage des Bestellers geschlossen werden kann, können wirvom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Besteller Ersatzansprüche zustehen.

XVI. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

26215 Metjendorf

XVII. Verbindlichkeit unserer Verkaufsbedingungen

Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit unseren Verkaufs- undLieferbedingungen einverstanden und verzichtet auf Innehaltung seiner etwa dem Auftrags-formular oder Bestellzettel aufgedruckten, beigefügten oder sonst mitgeteilten anderslau-tenden Bedingungen.




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